ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Jede Auftragserteilung impliziert die uneingeschränkte Annahme der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden sowie den Verzicht auf seine eigenen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
ART. 1 | GÜLTIGKEIT
Unsere Angebote sind für eine Dauer von 3 Monaten gültig. Nach Ablauf dieser Frist bedarf jede Bestellung einer erneuten Bestätigung unsererseits.
Die Unterzeichnung des Angebots bzw. der Bestellung gilt als endgültige und verbindliche Auftragserteilung.
Die Arbeiten sind ausdrücklich auf die im Angebot, Leistungsverzeichnis oder in der Bestellung aufgeführten Leistungen beschränkt. Zusätzliche Arbeiten sowie eventuelle Wartungsarbeiten werden gesondert angeboten und bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
ART. 2 | EIGENTUM AN ANGEBOTEN UND PLÄNEN
Unsere Angebote, Zeichnungen, Pläne, Modelle, Beschreibungen und Arbeitsunterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum.
Eine Weitergabe an Dritte oder andere Unternehmen ist untersagt und kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
ART. 3 | LIEFERFRISTEN
Lieferfristen werden nur unverbindlich angegeben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen in folgenden Fällen:
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Nicht fristgerechte Zahlung der vereinbarten Anzahlungen durch den Kunden
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Verzögerungen bei der Auftragserteilung
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Änderungen im Arbeitsablauf oder Leistungsumfang
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Lieferverzögerungen unserer Lieferanten
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Zusätzliche Arbeiten
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Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, Streik, Unternehmens- oder Lieferantenausfälle, Transporthindernisse, Brand, Unwetter oder Materialengpässe
ART. 4 | AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Die Stabilität von Holz hängt wesentlich von der Luftfeuchtigkeit der Räume ab, in denen die Elemente installiert werden.
Wir übernehmen keine Haftung für Verformungen, Schwindungen oder Verzug von Holz, die durch Ver änderungen der Luftfeuchtigkeit entstehen.
ART. 5 | ZAHLUNG
Unsere Leistungen werden ausschließlich auftragsbezogen ausgeführt.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Die Anzahlung beträgt zwischen 20 % und 60 % des Gesamtauftragswertes.
ART. 6 | AUSSETZUNG DER ARBEITEN
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten drei Tage nach entsprechender Mahnung auszusetzen, sofern der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
ART. 7 | VERTRAGSSTRAFEN
Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Vertragskündigung vor Ausführung der Arbeiten verbleibt die geleistete Anzahlung als pauschaler Schadensersatz beim Unternehmen.
Zusätzlich werden bereits bestellte Materialien in Rechnung gestellt.
Bei Vertragsauflösung während der Ausführung der Arbeiten werden die bereits erbrachten Leistungen vollständig berechnet, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtbetrags (inkl. MwSt.) des Angebots oder der Bestellung.
ART. 8 | EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten und/oder installierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen unser Eigentum.
Die Risiken gehen jedoch mit der Lieferung auf den Kunden über.
Im Falle der Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, das gelieferte Material zurückzufordern und den Vertrag aufzulösen.
ART. 9 | GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag unterliegt dem luxemburgischen Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte in Luxemburg.